
Bundesstiftung "Mutter und Kind"
EINLEITUNG
Die Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" will Schwangeren, die sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notlage befinden, eine individuelle finanzielle Unterstützung geben, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.
Folgende Leistungen können beispielsweise teilweise abgedeckt werden:
- Umstandskleidung
- Erstausstattung des Kindes
- Kinderzimmereinrichtung
- gegebenenfalls sonstige Hilfen
 Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
 Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
ZUSTAENDIG
- die staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege und der einzelnen Stadt- und Landkreise
- die Katholischen Schwangerenberatungsstellen
Adressen finden Sie in der Broschüre " Informationen für Mütter und Väter" des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
 Informationen für Mütter und Väter" des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
VORAUSSETZUNG
- Leistungen der Bundesstiftung können gewährt werden, wenn eine finanzielle Notlage besteht und keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind.
- Die Antragstellenden müssen ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben (Anträge aus anderen Bundesländern müssen bei den dort zuständigen Stellen gestellt werden).
- Die Antragstellerin muss sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, es dürfen also bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
- Die Schwangerschaft muss durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden.
- Der Antrag muss schon vor der Geburt des Kindes gestellt werden.
- Die Schwangere muss sich von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder einer Katholischen Schwangerenberatungsstelle in einem persönlichen Gespräch (kostenlos) beraten lassen.
 Stiftungsleistungen sind den gesetzlichen Ansprüchen (z.B. auf Sozialhilfe) nachrangig. Vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe müssen zunächst ausgeschöpft werden.
 Stiftungsleistungen sind den gesetzlichen Ansprüchen (z.B. auf Sozialhilfe) nachrangig. Vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe müssen zunächst ausgeschöpft werden.
ABLAUF
Ihr persönliches Erscheinen bei der Beratungsstelle ist erforderlich. Nach eingehender Beratung und Prüfung der Voraussetzungen wird der Antrag von der Beratungsstelle aufgenommen.
UNTERLAGEN
- Bestätigung eines Arztes oder einer Hebamme über die vorliegende Schwangerschaft
- Mutterpass
- Bescheinigungen über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
FRIST
Die Antragstellung ist nur vor der Geburt möglich.
SONSTIGES
Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem bei der Gemeinde oder dem Landratsamt Ihres Wohnortes, den  Diakonischen Werken, der
 Diakonischen Werken, der  Caritas, dem
 Caritas, dem  Sozialdienst Katholischer Frauen, bei
 Sozialdienst Katholischer Frauen, bei  Donum Vitae, der
 Donum Vitae, der  Arbeiterwohlfahrt oder
 Arbeiterwohlfahrt oder  Pro Familia oder in der Broschüre "
 Pro Familia oder in der Broschüre " Informationen für Mütter und Väter" des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
 Informationen für Mütter und Väter" des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
